Sturmschaden & Dachkontrolle
Schnelle Hilfe im Schadensfalls & Vorsorge für Ihr Dach
Was tun bei einem Sturmschaden am Dach?
1. Melden Sie den Schaden unverzüglich der Versicherung
oder wenn Sie Mieter sind der Verwaltung.
2. Dokumentieren Sie den Schaden wenn möglich
3. Ergreifen Sie direkt zumutbare Massnahmen um Folgeschäden zu verhindern.
Ist ein Sturmschaden am Dach versichert?
Ja, die meisten Sturmschäden sind in Basel-Land und Basel-Stadt obligatorisch versichert.
Ein Sturm gilt als Elementarschaden und wird daher von den Gebäudeversicherungen übernommen,
so der Versicherungsexperte Ruedi Ursenbacher, bei der unabhängigen Versicherungsberatung Fairsicherung AG.
Gemäß der Aufsichtsverordnung (AVO) gilt ein Wind als Sturm, wenn er Geschwindigkeiten von mindestens 75 km/h erreicht und in der Umgebung der versicherten Sache Bäume umwirft oder Gebäude abdeckt. Auf der Beaufort-Skala entspricht dies der Windstärke 9.
Die meisten Sturmschäden werden durch die Gebäudeversicherung übernommen.
Sie haftet für Schäden durch Elementarereignisse, wozu Stürme gehören etwa wenn das Dach durch den Wind abgedeckt wird,
das Dach durch Bäume oder Äste beschädigt wird oder Löcher im Dach entstehen.
Ein Sturmschaden muss unverzüglich gemeldet werden. Besitzer tun dies direkt bei der Versicherung.
Als Mieter ruft man bei einem Sturmschaden am Dach oder Gebäude am besten direkt die Verwaltung an.
Wer sich nicht sicher ist, welche Windgeschwindigkeiten zum Zeitpunkt des Sturmschaden aufgetreten sind, kann dies auf Meteoschweiz nachlesen. Wenn ein Schaden am Dach oder Gebäude aufgetreten ist, sollte dieser am besten direkt auch dokumentiert werden um spätere Missverständnisse auszuschließen
Was muss ich tun,
wenn ein Sturmschaden aufgetreten ist?
Wenn ein Sturmschaden auftritt, sind Versicherte verpflichtet schnellstmöglich zumutbare Massnahmen zu ergreifen um Folgeschäden, wie zum Beispiel Wassereintritt zu verhindern.
Hat das Dach ein Loch muss dieses schnellstmöglich - provisorisch – abgedeckt werden. Sind Ziegel abgedeckt oder kaputt müssen diese schnellstmöglich ersetzt werden.
Daher empfiehlt es sich auch, nach einem Sturm eine Dachkontrolle vom Spezialisten durchführen zu lassen. Die Dachkontrolle stellt sicher, dass keine losen oder kaputten Ziegel zu einem späteren Zeitpunkt eine Gefahr darstellen können.
Was muss ich im Vorfeld tun?
Um sicher zu stellen, dass im Falle eines Schadens am Dach die Versicherung auch greift, sollte stets der Sorgfaltspflicht nachgekommen werden, um einen Sturmschaden oder eine Gefährdung auszuschließen.
Dafür sollte alle beweglichen Gegenstände im Garten, auf der Terrasse oder dem Balkon gesichert werden. Sonnenstoren sollen eingefahren sein.
Grundsätzlich empfiehlt sich eine regelmäßige Dachkontrolle – besonders vor oder nach dem Winter – um eventuelle Schäden schnell zu entdecken und so Folgeschäden zu verhindern. Beschädigte oder lose Ziegel werden besser vor einem Sturm ersetzt, bevor es zu größeren Schäden kommen kann.
Wer haftet bei Personenschäden?
Werden Personen bei einem Sturm geschädigt, zum Beispiel durch Gebäudeteile, welche herunterfallen ist die Gebäudehaftplicht gefragt. Vorbeugend empfiehlt sich hier eine regelmäßige Dachkontrolle, denn selbst wenn die Versicherung aufkommt, sind Gefährdungen und Verletzungen von Personen besser im Vorfeld auszuschließen.